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Sonntag, 30. Dezember 2012

Gesetze im Artenschutz


Ein Gespräch mit einem Leser (Danke, Mario :-)) hat mich dazu gebracht, ein wenig über den Artenschutz nachzudenken…
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) regelt und kontrolliert den Handel mit bedrohten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten ("Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (kurz: "CITES"), auf Deutsch in etwa "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen") und wurde 1973 in Washington D.C. unterzeichnet. Es wurde nach dem Ort seiner Unterzeichnung benannt. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen trat 1975 in den ersten Ländern in Kraft, in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik hingegen erst ein Jahr später.*
Die Anhänge des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
Insgesamt gibt es im Washingtoner Artenschutzübereinkommen drei Anhänge**:
  • In Anhang I sind Taxa gelistet, die unmittelbar vom Aussterben bedroht sind. Mit Pflanzen, die in Anhang I gelistet werden, darf kein kommerzieller Handel betrieben werden. Durch Anhang I sind unter anderem die Gattungen Turbinicarpus (alle Arten), Ariocarpus (auch alle Arten) oder Uebelmannia (ebenfalls alle Arten) geschützt.***
  • In Anhang II sind Taxa gelistet, die "schutzbedürftig" sind. Für den Handel sind Aus- beziehungsweise Einfuhrgenehmigungen sowie der Nachweis über die Unschädlichkeit für den Bestand notwendig.* Durch Anhang II wird der Großteil der Kakteen geschützt, sofern nicht in Anhang I bereits geschehen***, einzig die Gattungen Pereskia, Pereskiopsis und Quiabentia sind meines Wissens in keinem Anhang aufgeführt.
  • In Anhang III sind Taxa gelistet, für die in einigen Ländern besondere Gesetze oder ähnliches gültig sind.
Die EU-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 338/97)
Die EU-Artenschutzverordnung führte in allen Mitgliedsstaaten der EU das Washingtoner Artenschutzübereinkommen**** (mit einigen Änderungen) ein, wurde im März 1997 veröffentlicht und trat im Juni gleichen Jahres in Kraft.
Anhänge der EU-Artenschutzverordnung
In der EU-Artenschutzverordnung gibt es im Gegensatz zu CITES vier und nicht drei Anhänge:
  • In Anhang A werden alle Taxa aufgeführt, die in Anhang I des WA aufgeführt werden und zusätzlich Taxa, die nach Erachten der Europäischen Union im internationalen Handel so gefragt sind, dass ein Handel die weitere Existenz des Taxons gefährdet.
  • In Anhang B werden alle Taxa aufgeführt, die in Anhang II des WA aufgeführt werden und zusätzlich Taxa, die nach Erachten der Europäischen Union im internationalen Handel so gefragt sind, dass ein Handel das Überleben in manchen Ländern gefährdet.
  • In Anhang C werden alle Taxa aufgeführt, die in Anhang III des WA aufgeführt werden - soweit nicht schon in Anhang A, B oder D aufgeführt.
  • In Anhang D werden alle Taxa aufgeführt, deren Import in die EU eine mengenmäßige Überwachung begründet um somit später unter Umständen eine andere Einordnung (Anhang A, B oder C) vorzunehmen.
Das Bundesnaturschutzgesetz
Die EU-Artenschutzverordnung und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen regeln beziehungsweise überwachen den (internationalen) Handel mit bedrohten wildlebenden Pflanzen und Tieren. Für die Entnahme von Wildpflanzen ist meines Wissens aber der jeweilige Staat zuständig, in Deutschland ist dies über das Bundesnaturschutzgesetz (kurz: BNatSchG) gelöst. Es besagt laut Wikipedia, dass Eingriffe in Natur und Landschaft, die vermieden werden können, zu unterlassen sind und unvermeidbare Eingriffe durch ausgleichende Maßnahmen beziehungsweiße Ersatzmaßnahmen kompensiert werden müssen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Eingriff nicht gestattet - solange der Artenschutz den höchsten Rang hat. Dies ist natürlich sehr vereinfacht dargestellt, mehr dazu findet man bei Wikipedia (Link siehe einige Zeilen weiter oben).
Andere Gesetze
Weitere Informationen sind zum Beispiel in dieser sehr empfehlenswerten PDF zu finden.
Links
Abschließend noch einige empfehlenswerte Webseiten, siehe auch die Einzelnachweise/Quellen.
Einzelnachweise/Quellen
* Wikipedia - CITES
** Spiegel Online - CITES
*** WISIA
**** Relevante Gesetze im Artenschutz

Alle Informationen ohne Gewähr!

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